Ihre Unterstützung für den besten Start ins Familienleben!
Als registrierter Rentenberater unterstütze ich seit Jahren (internationale) Arbeitnehmer bei der Klärung von Familienleistungen. Profitieren jetzt auch Sie von dieser Erfahrung.
kompetent | pünktlich | fair
Leistungsübersicht
Elterngeld
Ich unterstütze Sie dabei, Ihr Elterngeld optimal zu gestalten und Anträge erfolgreich einzureichen. Ob Fragen zur Höhe, Fristen oder erforderlichen Unterlagen – ich stehe Ihnen zur Seite. Starten Sie entspannt in die Elternzeit!
Kindergeld
Auch beim Kindergeld unterstütze ich Sie gerne. Sei es bei Neuanträgen oder Änderungen der Familienverhältnisse. Setzen Sie sich gerne mit mir in Kontakt.
Vorträge
Falls für Sie keine individuell Beratung erforderlich ist, Sie aber übersichtlich die Möglichkeiten des Elterngeldes erfahren möchten, besuchen Sie gerne meinen regelmäßigen Info- Vortrag im Herzen von Ratingen.
Über mich
Seit meiner Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten habe ich meine Expertise im Sozialversicherungsrecht kontinuierlich erweitert. Dies umfasste eine 6 jährige Tätigkeit als Firmenkundenberater bei einer deutschen Krankenkasse und eine Beratertätigkeit für (inter-)nationale Mandanten in renommierten Steuer- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wie Ernst & Young, Deloitte und Grant Thornton.
Meine Schwerpunkte liegen in der Unterstützung von Arbeitnehmern bei der Realisierung von Familienleistungen wie Kindergeld und Elterngeld sowie in der Abwicklung von Antragsverfahren und der Korrespondenz mit Behörden.
Im Jahr 2021 absolvierte ich die schriftliche Prüfung zum Rentenberater. Seit dem 06.05.2024 bin ich registrierter Rentenberater und biete Unterstützung in verschiedenen Bereichen des Sozialversicherungsrechts an, darunter Rentenberechnung, Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen, Betriebsprüfungen, Klärung von Sozialversicherungsansprüchen und Kontenklärungsverfahren. Ich freue mich darauf, Ihnen bei Ihren sozialversicherungsrechtlichen Anliegen zu helfen.
Häufig gestellte Fragen
Für die Tätigkeit eines gerichtlich zugelassenen Rentenberaters entstehen Gebühren, die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt sind.
Erstberatung
Die Kosten für ein Beratungsgespräch belaufen sich nach den Regelungen des RVG auf 190,00 € zzgl. MwSt. für Verbraucher (keine selbstständigen Unternehmer), sofern keine anderslautende Vergütungsvereinbarung getroffen wurde.
Folgeberatung
Die Kosten für Folgeberatungen oder spezielle Ausarbeitungen besprechen wir mit Ihnen gerne im Rahmen des Erstkontakts. Sie bemessen sich je nach Umfang und Komplexität Ihres individuellen Beratungsbedarfs.